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Verhaltenskodex

Axtero Chris Leduc

Basel, Schweiz. CHE-169.279.605.

In Kraft seit: 22. August 2026. Version 1.0

1. Zweck und Geltungsbereich

Dieser Kodex legt die Verhaltensstandards fest, nach denen Axtero Geschäfte führt. Er bindet Axtero und alle, die für Axtero oder in ihrem Namen tätig sind, einschliesslich Mitarbeitenden, selbstständigen Auftragnehmern, Subunternehmern und Beauftragten, in jedem Land, in dem Axtero tätig ist.

Axtero erbringt Dienstleistungen für die Verwaltung von Endgeräten und digitalen Arbeitsplätzen für institutionelle Kunden, arbeitet in Kundenumgebungen und hält Partnerstatus bei Technologieherstellern. Aus dieser Kombination folgt, dass Axtero regelmässig über privilegierte Zugriffe auf Kundensysteme und über vertrauliche Informationen Dritter verfügt. Die nachstehenden Standards ergeben sich aus dieser Verantwortung.

Weichen dieser Kodex und eine vertragliche Verpflichtung voneinander ab, gilt die strengere Regelung. Weichen dieser Kodex und geltendes Recht voneinander ab, gilt das Recht, und der Widerspruch ist anzusprechen statt stillschweigend aufzulösen.

2. Einhaltung der Gesetze

Axtero hält alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in jeder Rechtsordnung ein, in der das Unternehmen tätig ist. Das ist der Mindeststandard dieses Kodex und nicht sein ganzer Inhalt: Verhalten kann rechtmässig sein und trotzdem hinter dem zurückbleiben, was hier steht.

3. Korruptionsbekämpfung

Axtero verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Bestechung und Korruption in jeder Form, einschliesslich Beschleunigungszahlungen, Schmiergeldern, Erpressung und Veruntreuung.

Niemand, der diesem Kodex unterliegt, darf eine Zahlung oder einen Vorteil anbieten, versprechen, gewähren, fordern oder annehmen, weder unmittelbar noch über Dritte, um Geschäfte zu erlangen oder zu behalten oder um sich einen unzulässigen Vorteil zu verschaffen. Dies gilt im Umgang mit privaten Parteien ebenso wie mit Amtsträgern, und unabhängig davon, ob der Vorteil der empfangenden Person oder jemand anderem zugutekommen soll.

Diese Verpflichtung stützt sich unter anderem auf die Bestechungsbestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (Art. 322ter ff.), den Foreign Corrupt Practices Act der Vereinigten Staaten und den Bribery Act des Vereinigten Königreichs. Mehrere dieser Gesetze wirken grenzüberschreitend, weshalb jeweils der strengste anwendbare Massstab gilt.

Für Arbeiten im öffentlichen Sektor gilt ein höherer Massstab. Ein wesentlicher Teil des Marktes von Axtero besteht aus Spitälern, Schulen, Hochschulen und der öffentlichen Verwaltung. Jeder Vorteil, der in diesem Umfeld angeboten wird, gilt als geeignet, unzulässig zu beeinflussen, und die Antwort lautet nein, sofern er nicht offenkundig üblich, geringfügig, transparent und nach den Regeln der empfangenden Stelle zulässig ist.

4. Geschenke und Einladungen

Geschäftliche Aufmerksamkeiten sind nur zulässig, wenn sämtliche folgenden Bedingungen erfüllt sind: geringer Wert, seltener Anlass, im jeweiligen Umfeld üblich, niemals Bargeld oder ein Bargeldäquivalent, niemals erbeten, niemals an ein geschäftliches Ergebnis geknüpft und ohne Peinlichkeit für beide Seiten offenlegbar. Was eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, wird abgelehnt.

5. Interessenkonflikte

Geschäftliche Entscheidungen werden in der Sache getroffen. Jedes persönliche, finanzielle oder familiäre Interesse, das eine im Namen von Axtero getroffene Entscheidung nach vernünftigem Ermessen beeinträchtigen könnte, ist vor der Entscheidung offenzulegen, und die betroffene Person tritt aus der Entscheidung zurück.

Axtero arbeitet mit Herstellern, Wiederverkäufern und weiteren Partnern zusammen, die untereinander teilweise Wettbewerber sind. Berät Axtero einen Kunden zu einem Produkt, zu dem auch eine Partnerbeziehung besteht, wird diese Beziehung gegenüber dem Kunden offengelegt. Beraten wird nach dem, was dem Kunden dient.

6. Fairer Wettbewerb

Axtero konkurriert über die Qualität und den Preis seiner Arbeit. Keine Absprache und keine Verständigung mit Wettbewerbern über Preise, über die Aufteilung von Kunden, Gebieten oder Märkten oder über die Manipulation von Ausschreibungen. Wettbewerbsinformationen werden ausschliesslich auf rechtmässigem und öffentlichem Weg beschafft. Es gelten das schweizerische Kartell- und Lauterkeitsrecht sowie die entsprechenden Regeln in den weiteren Märkten, die Axtero bedient.

7. Aussenhandel und Sanktionen

Axtero hält die anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften ein, einschliesslich der vom SECO verwalteten schweizerischen Massnahmen sowie, soweit sie die Tätigkeit von Axtero erfassen, jener der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten. Produkte, Software, technische Daten und Dienstleistungen werden weder an sanktionierte Parteien noch an beschränkte Bestimmungsorte geliefert.

8. Vertraulichkeit, Datenschutz und Kundensysteme

Vertrauliche Informationen von Kunden, Herstellern, Partnern oder von Axtero selbst werden ausschliesslich für den Zweck verwendet, für den sie überlassen wurden, nur denjenigen offengelegt, die sie benötigen, und so lange geschützt, wie die Verpflichtung besteht.

Personendaten werden nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz und, soweit anwendbar, nach der Datenschutz-Grundverordnung der EU bearbeitet: mit Rechtsgrundlage, zu einem angegebenen Zweck, nicht mehr Daten als der Zweck erfordert, und nicht länger aufbewahrt als nötig.

Privilegierte Zugriffe werden ausschliesslich für die Aufgabe genutzt, für die sie erteilt wurden. Administrativer Zugriff auf die Geräteflotte, die Identitätssysteme oder die Verwaltungsplattformen eines Kunden wird nicht dazu verwendet, ausserhalb des Auftragsumfangs Einsicht zu nehmen, Daten zu entnehmen, aufzubewahren oder danach zu handeln. Kundendaten werden ohne Weisung des Kunden weder zum Training oder zur Bewertung eines Systems verwendet noch in einen Dienst Dritter übertragen.

9. Korrekte Aufzeichnungen

Bücher, Aufzeichnungen, Rechnungen, Zeiterfassungen, Spesenabrechnungen und Berichte sind vollständig und richtig. Keine nicht offengelegten oder nicht verbuchten Mittel oder Vermögenswerte. Die Buchführung erfolgt nach schweizerischem Recht, und es wird keine Buchung vorgenommen, die den wahren Charakter eines Geschäfts verschleiert.

10. Menschen und Menschenrechte

Axtero setzt weder Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Menschenhandel, Belästigung, Vergeltung noch rechtswidrige Diskriminierung ein und duldet sie nicht, weder im eigenen Betrieb noch wissentlich in der Lieferkette. Die Arbeitsbedingungen entsprechen dem anwendbaren Recht.

11. Lieferanten, Subunternehmer und nachgelagerte Partner

Von Lieferanten, Subunternehmern und nachgelagerten Partnern wird erwartet, dass sie den Inhalt dieses Kodex einhalten. Die Einhaltung der Vorgaben zur Korruptionsbekämpfung ist Bedingung für eine Geschäftsbeziehung mit Axtero und wird von nachgelagerten Partnern verlangt und nicht bloss empfohlen. Axtero beauftragt keine Dritten damit, etwas zu tun, was dieser Kodex Axtero selbst untersagt.

12. Schulung und Überprüfung

Alle, die diesem Kodex unterliegen, werden bei Aufnahme ihrer Tätigkeit für oder mit Axtero darüber informiert und regelmässig daran erinnert. Dieser Kodex wird mindestens jährlich überprüft sowie immer dann, wenn eine Veränderung im Geschäft von Axtero oder im anwendbaren Recht eine Überprüfung erforderlich macht.

13. Meldung von Bedenken

Jeder Verdacht auf einen Verstoss gegen diesen Kodex oder gegen geltendes Recht ist unmittelbar Chris Leduc unter info@axtero.com zu melden. Meldungen können vertraulich erfolgen. Axtero ergreift keine Vergeltungsmassnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben Bedenken melden; Vergeltung ist selbst ein Verstoss gegen diesen Kodex.

Kunden, Hersteller und Partner können Bedenken ebenso über dieselbe Adresse melden.

14. Folgen

Ein Verstoss gegen diesen Kodex kann zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, des Vertrags oder des Auftrags führen und kann den zuständigen Behörden gemeldet werden, soweit das Recht dies verlangt.

Dieser Kodex ist auf axtero.com veröffentlicht und ist für Axtero Chris Leduc sowie für alle Personen und Beauftragten verbindlich, die in ihrem Namen handeln.

Apple Technical Partner

Als Apple Technical Partner verfügt Axtero über geschultes Fachpersonal, das sich auf Beratung und Technologiedienstleistungen für Geschäftskunden auf der Apple-Plattform spezialisiert hat.