
Apple-Gerätesicherheit nach Schweizer und EU-Datenschutzrecht
Ein MDM kann FileVault einschalten, einen Gerätecode verlangen und festhalten, in welchem Zustand Ihre Macs, iPhones und iPads sind. Diese Einstellungen und Aufzeichnungen helfen beim Datenschutz. Welche rechtlichen Pflichten Sie haben, hängt aber davon ab, welche Personendaten Sie bearbeiten und welche Risiken damit verbunden sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Prüfen Sie, welche Gesetze für Sie gelten und welche Risiken bestehen, bevor Sie MDM-Einstellungen wählen.
- Bewahren Sie datierte Nachweise zu Ihren Einstellungen auf und halten Sie jede Ausnahme schriftlich fest.
- Klären Sie, ab welcher Schwelle Sie eine Datenpanne melden müssen, bevor ein Gerät verloren geht.
Welche Regeln für Sie gelten
Das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG, oft nDSG genannt) regelt, welche Pflichten bei der Bearbeitung von Personendaten gelten. Ob zusätzlich die DSGVO gilt, ist eine eigene Frage. Die Antwort steht in Artikel 3 DSGVO. Massgebend ist, wo Sie niedergelassen sind und welche Art von Verarbeitung Sie betreiben. Ein Kunde in der EU allein bedeutet noch nicht, dass die DSGVO für Sie gilt.
Branchenvorschriften und Ihre Verträge können eigene Pflichten mit sich bringen. Klären Sie diese separat. ISO 27001 ist eine Norm für Managementsysteme der Informationssicherheit. Eine Zertifizierung nach dieser Norm und die Einhaltung des Gesetzes sind zwei verschiedene Prüfungen.
Massnahmen nach Risiko wählen
Das Schweizer Recht und Artikel 32 DSGVO verlangen beide angemessene technische und organisatorische Massnahmen. Was angemessen ist, hängt vom Risiko ab. Deshalb steht die Risikobeurteilung am Anfang. Verschlüsselung ist eine wichtige Massnahme. Trotzdem enthält keines der beiden Gesetze eine MDM-Checkliste, die Ihnen garantiert, dass Sie das Gesetz einhalten, sobald jeder Punkt abgehakt ist.
Beginnen Sie bei Macs mit FileVault und mit der Frage, wer an die Wiederherstellungsschlüssel kommt. Eine verschlüsselte Festplatte schützt die Daten nur so lange, wie der Schlüssel sicher aufbewahrt ist. Prüfen Sie danach, wer auf welchem Mac Administratorrechte hat und ob die installierte Software noch unterstützt wird. Bei iPhone und iPad geht es um die Vorgaben für den Gerätecode, um die verwalteten Apps und darum, wie Geschäftsdaten aus diesen Apps hinausgelangen können. Verbindungen zu Firmendaten sollten verschlüsselt sein. Ob Sie zusätzlich ein VPN brauchen, hängt davon ab, wie Ihre Mitarbeitenden auf diese Daten zugreifen.
Brauchbare Nachweise aufbewahren
Schreiben Sie jede Richtlinie auf, zusammen mit der verantwortlichen Person und den Geräten, für die sie gilt. Bewahren Sie datierte Nachweise zu Verschlüsselung, Updates und allen vereinbarten Ausnahmen auf. Schauen Sie nach, wann sich jedes Gerät zuletzt beim MDM gemeldet hat. Das MDM kennt nur den Zustand, den ein Gerät beim letzten Kontakt gemeldet hat. Ein alter Eintrag zeigt deshalb nicht, wie das Gerät heute dasteht.
Legen Sie fest, wer Protokolle und Wiederherstellungsschlüssel einsehen darf und wie lange Sie diese aufbewahren. MDM-Berichte können Namen von Mitarbeitenden oder andere Angaben enthalten, die Personen erkennbar machen. Deshalb müssen auch sie geschützt werden.
BYOD und geteilte Geräte
Wenn Mitarbeitende ihr eigenes iPhone oder ihren eigenen Mac für die Arbeit nutzen, erklären Sie ihnen vorher, welche Vorgaben sie akzeptieren und welche Geschäftsdaten die IT entfernen kann. Weil es ihr privates Gerät ist, sollten sie wissen, wo der Zugriff der Firma aufhört. Testen Sie vor der Einführung die geplante Registrierungsmethode und wie sich die Apps damit verhalten. Stellen Sie bei geteilten Geräten sicher, dass die nächste Person die Sitzung der vorherigen nicht öffnen kann.
Ihre Richtlinie für Firmen- und Privatgeräte sollte festhalten, wer welche Geräte betreut und was mit ihnen passiert, wenn jemand die Firma verlässt. Die technische Trennung von geschäftlichen und privaten Daten muss zu den Apps passen, die Ihre Mitarbeitenden nutzen, und dazu, wohin ihre Daten fliessen.
Ein Plan für verlorene Geräte
Geht ein Gerät verloren, beurteilen Sie den Fall rasch. Klären Sie, welche Daten darauf waren, ob FileVault oder ein Gerätecode sie geschützt hat und ob noch jemand darauf zugreifen könnte. In die Beurteilung fliesst ein, ob das Gerät verschlüsselt war und ob der Schlüssel in fremde Hände gelangt sein könnte.
Das Schweizer Recht und die DSGVO setzen die Schwelle für eine Meldung unterschiedlich an. Nach der DSGVO müssen Sie die Aufsichtsbehörde in der Regel innerhalb von 72 Stunden informieren, nachdem Ihnen die Verletzung bekannt geworden ist. Das gilt nicht, wenn die Verletzung voraussichtlich zu keinem Risiko für die betroffenen Personen führt. Artikel 24 DSG verlangt eine Meldung an den EDÖB so rasch als möglich, wenn eine Verletzung der Datensicherheit voraussichtlich zu einem hohen Risiko führt. Derselbe verlorene Laptop kann also nach dem einen Gesetz meldepflichtig sein und nach dem anderen nicht. Dokumentieren Sie die Entscheidung und ihre Gründe gemeinsam mit der Person, die bei Ihnen für Datenschutz- oder Rechtsfragen zuständig ist. Fragt später jemand nach, zeigt diese Dokumentation, warum Sie gemeldet haben oder warum nicht.
Wir können Ihre MDM-Einstellungen und die Nachweise, die Sie aufbewahren, gemeinsam mit der Person durchgehen, die bei Ihnen Datenschutz- oder Rechtsfragen betreut.
Neue Artikel per E-Mail erhalten
Weitere Artikel

Eine Sicherheitsbasis für Apple-Geräte
Eine Sicherheitsbasis beginnt bei den Daten und Konten, die Sie schützen müssen. Verlassen können Sie sich darauf erst, wenn Sie jede Einstellung auf den Geräten selbst geprüft haben und wissen, was Sie tun, wenn eine davon nicht greift.

Private oder firmeneigene Apple-Geräte
Wem das Gerät gehört, bestimmt, wie viel die IT darauf steuern kann und was Ihre Mitarbeitenden von Ihnen erwarten dürfen. Wählen Sie das Modell danach, was jede Rolle auf dem Gerät tut und welche Daten dort landen.

Endpunktschutz für eine verwaltete Mac-Flotte
Ihr MDM legt fest, wie Ihre Macs eingerichtet sind. Einen Angriff auf einen dieser Macs zu bemerken, ist eine eigene Aufgabe. Dafür muss jemand zuständig sein, der reagiert, wenn ein Alarm eingeht.

Apple-Geräte im Gesundheitswesen verwalten
Ein iPad oder iPhone in der Patientenversorgung muss in den Arbeitsalltag von Pflege und Ärzteschaft passen, und es darf Patientendaten nur den Personen zeigen, die sie sehen dürfen. Ob beides klappt, wissen Sie erst, wenn Sie Anmeldung, Übergabe, WLAN und den Ausfall eines Geräts mit den Mitarbeitenden getestet haben, die damit arbeiten.